Schutz der Versorgungsketten vor Terroranschlägen. Schutz vor Anschlägen auf Industrieanlagen. Versender von Luftfracht

Hersteller und ihre Dienstleister

Versender

Was ist ein Bekannter Versender?
Begriff der Verordnung (EG) 300/2008, Artikel 3: Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „bekannter Versender“ einen Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheits­vorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern. Dieser "Bekannte Versender" wird auch als "Stelle" bezeichnet und muss nach Art. 14 ein Sicherheitsprogramm erstellen, anwenden und weiterentwickeln. Die zuständige Behörde beurteilt das Programm, führt einen Vorortbesuch durch und erteilt bei positiver Beurteilung die Zulassung pro Standort für maximal fünf Jahre.

 

Wer ist eine Stelle und wie steht dieser zum Bekannten Versender?
Die EU-Verordnung kennt drei Zielgruppen. Die Flughäfen, über die die Luftfracht abgefertigt wird, die Betreiber an Flughäfen - einschließlich Luftfahrtunternehmen - sowie "Stellen", die Dienstleistungen auch außerhalb der Flughäfen erbringen und Luftsicherheitstandards anwenden. Wenn ein Bekannter Versender Eigenleistungen fremdvergibt, so muss dieser Fremddienstleister ebenfalls eine eigene Zulassung beantragen. Ansonsten wäre der BV selbst verantwortlich für die Sicherheitsstandards seines Fremddienst-leisters.

 

Wer erstellt ein Sicherheitsprogramm für Bekannte Versender?
G-TPAT go ahead hat ein Standardsicherheits-programm gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt, das auch folgende Elemente beinhaltet. 
 

AEO - zugelassenener Wirtschaftsbeiteiligter

C-TPAT - Sicherheitsauflagen der US Border-Protection (CBP)

USA - Compliancecheck

USA - Einfuhrregeln sowie Weiterverwendungsnachweise von US-Produkten

EU - Antiterrorlistencheck


« zurück
/ Start / News / Referenzen / Über uns / Kontakt / Downloads / Impressum / Übersicht /

GTPAT go ahead | Vangerowstr. 7c | 69115 Heidelberg | Telefon 0 172 777 53 23 . Fax 0 62 21 . 84 09 09   info[at]GTPAT-goahead.de  |