Spediteure
Luftfrachtspediteure und andere Dienstleister außerhalb von Flughäfen
Spediteure
Wer ist Reglementierter Beauftragter und wer Stelle?
Vor allem Luftfrachtspediteure sind Regle-mentierte Beauftragte, da sie in direkter Geschäftsbeziehung zu Luftfahrtunternehmen und Versendern stehen. Sie müssen keineswegs mit der Fracht in physischen Kontakt kommen, sind aber vorrangig für den organisatorischen Ablauf verantwortlich. Als Oberbegriff gilt auch für die Luftfrachtspediteure die Stelle, und sie müssen daher wie bisher eine Zulassung durch die zuständige Behörde haben, wenn sie Luftfracht als sicher (SPX oder SCO) abfertigen wollen. Sie behalten für drei Jahre ihren Kundenstamm als Bekannte Versender, sofern sie zum Stand 28. April eine gültige Sicherheitserklärung im Original vorliegen haben. Nach den drei Jahren gibt es nur noch zugelassene Bekannte Versender, die in der EU-Datenbank registriert sind.
Verpacker, Lagerbewirtschafter und Transporteure können von einem Reglementierten Beauftragten oder einem Bekannten Versender eingesetzt werden. Diese Fremddienstleister müssen ebenfalls eine eigene Zulassung als Reglementierter Beauftragter beantragen. Eine Ausnahme bildet lediglich der Transporteur. Er darf mit einer EU-Transporteurs-erklärung eingesetzt werden.